Erweiterte Maskenpflicht

Ab Montag, 08.11.2021, gilt nicht nur wie gehabt im gesamten Schulgebäude, sondern auch wieder während dem Unterricht bis auf weiteres die Maskenpflicht (Schüler*innen ab dem 6. Lebensjahr tragen eine medizinische Maske, Schüler*innen ab dem 16. Lebensjahr tragen eine FFP2 Maske).
Ausgenommen von dieser Maskenpflicht sind Schüler*innen bis zum 6. Lebensjahr.
Bei Instrumenten, die nur ohne Maske gespielt werden können, entfällt die Maskenpflicht, wenn ein ausreichender Abstand von 2m eingehalten werden kann.