Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,
ab dem Mittwoch, 24.11.2021 gelten für die Musikschule Inning folgende neuen Regeln:
- Zugang zu Musikschule (zum Unttericht) haben nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind (2G)
- Musikschulveranstaltungen dürfen nur noch von Personen besucht werden, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Selbsttest vorzeigen können. Es gilt auch hier die FFP2-Makenpflicht.
- Ausgenommen von der 2G Regelung alle Schüler*innen die an allen regelmäßigen Tests in ihrer Regelschule teilnehmen. Diese Ausnahme gilt auch für Kinder bis 6 Jahre und Kinder die noch nicht eingeschult sind.
- Es gilt weiterhin das Hygiene- und Sicherheitskonzept der Musikschule Inning.